Wer kann die Eintragung eines Netzwerkes in diesen Kontext beantragen?
Die Eintragung kann jede Person beantragen, gleichgültig, ob es sich um ein eigenes Netzwerk handelt oder ein Netzwerk, an welchem sich die eintragende Person lediglich beteiligt.
Wer kontrolliert die Einhaltung der AGB durch die Netzwerke?
Niemand. Besser: Die Teilnehmenden an und in den Netzwerken selbst. Es besteht keine Möglichkeiten, die Einhaltung der Bedingungen, die hier als "AGB für Netzwerke, Networking und soziale Medien" bezeichnet werden, zu verlangen, durchzusetzen oder überwachen. Wenn wir von groben Verletzungen der AGB erfahren, löschen wir die Eintragung des Netzwerkes ohne Vorankündigung.
AGB für Netzwerke in diesem Kontext
Vorlagen für Eintragungsantrag
Wer die bisherigen Leistungen vergüten will, kann es hier tun: